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Ratgeber für Vermieter

Portal­provision: was dem Vermieter wirklich bleibt

Der Provisionssatz ist erst der Anfang. Dazu kommt oft Umsatzsteuer, manchmal auch eine Zahlungsgebühr. So sieht das am Beispiel einer Saison aus, mit allen Quellen.

Aktualisiert: 5. November 2026

Grundprovision

Die Grundprovision der großen Portale für Privatunterkünfte liegt meist bei etwa 15 % des Buchungsbetrags. Programme, die einer Unterkunft mehr Sichtbarkeit geben, erhöhen den Satz. Manche Portale teilen die Gebühr: Der Gastgeber zahlt einen kleineren Teil, den Rest zahlt der Gast; trägt der Gastgeber die ganze Gebühr, liegt sie etwas über 15 %.

Die Sätze unterscheiden sich nach Land, Unterkunft und Programm. Ihren genauen Satz finden Sie im Partnerbereich oder in der Abrechnung des Portals.

Was zur Provision hinzukommt

Umsatzsteuer auf die Provision. Die Portale stellen ihre Provision aus einem anderen EU-Land in Rechnung, ohne Umsatzsteuer. Nach den EU-Regeln zum Reverse-Charge-Verfahren schuldet dann der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Provision selbst, in der Regel auch als Kleinunternehmer oder privater Vermieter, und braucht dafür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann diese Steuer nicht zurückholen; sie ist also ein echter Kostenfaktor. Satz und Verfahren hängen von Ihrem Land ab; im Beispiel unten rechnen wir mit 25 %, dem kroatischen Satz.

Zahlungsgebühr. Zahlen Gäste über das Portal, kann das Portal zusätzlich eine Gebühr für die Zahlungsabwicklung berechnen. Prüfen Sie den Betrag in Ihren Bedingungen.

Quelle: Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystem), Artikel 196, EUR-Lex. Bestätigen Sie es mit Ihrem Steuerberater.

Beispiel: eine Saison von 15.000 € über ein Portal

Eine Veranschaulichung, keine Berechnung für Ihre Unterkunft: alle Buchungen über ein Portal mit 15 % Provision und 25 % Umsatzsteuer auf die Provision.

Buchungsbetrag der Saison15.000,00 €
Portalprovision, 15 %−2.250,00 €
Umsatzsteuer auf die Provision, 25 %−562,50 €
Bleibt vor Zahlungsgebühr und Steuern12.187,50 €

Die Provision mit Umsatzsteuer beträgt in diesem Beispiel 2.812,50 €, also 18,75 % des Buchungsbetrags. Mit dem Umsatzsteuersatz Ihres Landes fällt die Zahl etwas anders aus.

Beispiel: dieselbe Saison direkt

Derselbe Betrag, zehn Aufenthalte, jeder in zwei Zahlungen (Anzahlung und Rest) mit einer europäischen Standardkarte über Stripe, ab 1,5 % + 0,25 € pro Zahlung.

Buchungsbetrag der Saison15.000,00 €
Stripe-Gebühr, 20 Zahlungen−230,00 €
Unsere Monatsgebührim Gespräch vereinbart
Bleibt vor unserer Monatsgebühr und Steuern14.770,00 €

Bei SEPA-Zahlung berechnet Stripe 0,35 € pro Zahlung, bei größeren Beträgen sind die Kosten also geringer. Ob auch auf die Zahlungsgebühr Umsatzsteuer anfällt, fragen Sie Ihren Steuerberater. Den Unterschied zwischen den beiden Beispielen nennen wir erst dann Ersparnis, wenn Sie unsere Monatsgebühr abgezogen haben.

Quelle: Preisliste von Stripe, November 2026.

Wann sich die Provision lohnt

Portale bringen Gäste, die noch nie von Ihnen gehört haben, aus Märkten, die Sie selbst kaum erreichen. In der ersten Saison einer neuen Unterkunft und für Wochen, die Sie sonst nicht füllen würden, ist die Provision der Preis für diese Reichweite, und oft ein fairer. Deshalb sollten Sie die Portale nicht verlassen.

Wie Sie weniger von der Provision abhängen

Die Provision lohnt sich für einen neuen Gast, für einen wiederkehrenden viel weniger. Ziel ist, dass Stammgäste und Empfehlungen direkt buchen. Wie, beschreibt der Ratgeber mehr Direktbuchungen bekommen; Vergleich und Rechner finden Sie auf der Seite Direktbuchungen.

Ob Sie direkt einen niedrigeren Preis anbieten dürfen: Übersicht der Europäischen Kommission zu Preisparität und DMA.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Provision der Buchungsportale?

Die Grundprovision der großen Portale liegt meist bei etwa 15 %, Programme für bessere Sichtbarkeit erhöhen sie. Der genaue Satz unterscheidet sich nach Portal, Unterkunft und Programm; prüfen Sie ihn in Ihrem Partnerbereich. Stand November 2026.

Zahle ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf die Provision?

In der Regel ja. Die Provision kommt ohne Umsatzsteuer aus einem anderen EU-Land, und nach dem Reverse-Charge-Verfahren schulden Sie die Umsatzsteuer darauf selbst, auch wenn Sie sonst keine Umsatzsteuer abführen. Dafür brauchen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Kleinunternehmer können Sie diese Steuer nicht als Vorsteuer abziehen. Bestätigen Sie es mit Ihrem Steuerberater.

Warum unterscheidet sich die Provision von Portal zu Portal?

Wegen des Gebührenmodells. Manche Portale berechnen die ganze Gebühr dem Gastgeber, andere teilen sie zwischen Gastgeber und Gast, und Programme für bessere Sichtbarkeit kommen noch obendrauf. Vergleichen Sie die tatsächlichen Sätze aus Ihren Abrechnungen, an einem Beispiel wie dem oben.

Darf meine eigene Website günstiger sein als das Portal?

Nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) darf das größte Portal keine Preisparität verlangen, auf dem eigenen Kanal dürfen Sie also einen niedrigeren Preis haben. Einige nationale Verfahren laufen noch, und einige Vermieterverbände berichten, dass ein niedrigerer externer Preis weiterhin das Ranking beeinflussen kann.

Was bleibt dem Vermieter bei einer Direktbuchung?

Der Buchungsbetrag abzüglich der Stripe-Zahlungsgebühr und unserer Monatsgebühr. Eine Portalprovision gibt es nicht. Details auf der Seite Zahlungen und Auszahlungen.

Wenn Sie eine Website für Direktbuchungen möchten, vereinbaren wir ein Gespräch.

Hinterlassen Sie ein paar Angaben, und wir vereinbaren ein kurzes Gespräch.

Türkisfarbener Pool, beleuchtet in der Dämmerung, neben einer Poolbar aus Stein und einer weißen Villa unter tiefblauem Abendhimmel

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